AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen ragazzi inc.
- Allgemeines
Für sämtliche Geschäfte zwischen dem/der Kund:in und der ragazzi inc. Ges.b.R. (im folgenden ragazzi genannt), gelten ausschließlich diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ragazzi inc. Ges.b.R.“ (im folgenden AGB). Entgegenstehende Geschäftsbedingungen dem/der Kund:in sind nur dann wirksam, wenn sie von ragazzi ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Von diesen AGB abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzten. - Vertragsabschluß
Die Angebote von ragazzi sind freibleibend. Der/Die Kund:in ist an ihren Auftrag zwei Wochen ab diesem Zugang an ragazzi gebunden. Aufträge der:s Kund:in gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von ragazzi als angenommen, sofern ragazzi nicht – etwa durch Tätigwerden auf Grund des Auftrages – zu erkennen gibt, dass sie den Auftrag annimmt. - Zusammenarbeit
ragazzi wird die Interessen dem:r Kund:in nach besten Kräften wahrnehmen. Der/Die Kund:in seinerseits wird im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit ragazzi alle für die ordnungsgemäße Erledigung des Auftrages benötigten Informationen und sonstige für die Leistung von ragazzi wesentliche Daten zur streng vertraulichen Behandlung zur Verfügung stellen. - Leistung und Honorar
a. Wenn nichts anderes vereinbart ist, beginnt der Honoraranspruch von ragazzi für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Abgerechnet wird nach begonnener Stunde. ragazzi ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen.
b. Alle Leistungen von ragazzi, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Das gilt insbesondere für alle Nebenleistungen von ragazzi.
c. Alle ragazzi erwachsenden Barauslagen, die über den üblichen Geschäftsbetrieb hinausgehen (z.B. für Botendienste, außergewöhnliche Versandkosten oder Reisen) sind von dem/der Kund:in zu ersetzen.
d. Kostenvoranschläge von ragazzi sind grundsätzlich unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten jene von ragazzi schriftlich veranschlagten um mehr als 20% übersteigen, wird ragazzi den/die Kund:in auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als von dem/der Kund:in genehmigt, wenn der/die Kund:in nicht binnen 3 Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt.
e. Für alle Leistungen von ragazzi, die aus welchem Grund auch immer nicht zur Ausführung gelangen, gebührt ragazzi eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der/die Kund:in an diesen Leistungen keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe u. dgl. sind vielmehr unverzüglich an ragazzi zurückzustellen. - Fremdleistungen / Beauftragung Dritter / Spese- und Reisekosten
a. ragazzi ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilf:innen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).
b. Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des/der Kund:in. Im Falle der Rechnungs- und Zahlungsabwicklung über ragazzi wird für den administrativen Aufwand eine Gebühr von 10 % des jeweiligen Rechnungsbetrages (= handling fee) verrechnet.
c. In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der/die Kund:in einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Auftragsverhältnisses aus wichtigem Grund.
d. Fahrtkosten werden entweder in der Höhe des amtlichen Kilometergeldes oder in der Höhe der Bahn-Fahrtkosten (Business-Reisen, 1. Klasse) in Rechnung gestellt. Bei Flügen innerhalb Europas gelten Business-Tarife. Übernachtungsspesen werden entweder nach fixen Sätzen oder laut Hotelrechnung weiterverrechnet. Bei Reisen von Mitarbeiter:innen von ragazzi werden zusätzlich zu den Spesen die Wegzeiten mit einem halben Stundensatz in Rechnung gestellt.
e. ragazzi ist gegenüber Leistungsbeziehungen, die im Auftrag des/der Kund:in, mit Dritten eingegangen wurden, jedenfalls schad- und klaglos zu halten. - Präsentationen
a. Für die Teilnahme an Präsentationen steht ragazzi ein angemessenes Honorar zu, das zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand von ragazzi für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt. Erhält ragazzi nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen von ragazzi, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum von ragazzi; der/die Kund:in ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form immer – zu nutzen; die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich an ragazzi zurückzustellen.
b. Werden die im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte für die Lösung von Aufgaben des/der Kund:in nicht verwertet, ist ragazzi berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte anderwertig zu verwenden.
c. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verbreitung ist ohne ausdrückliche Zustimmung von ragazzi nicht zulässig. - Eigentumsrecht und Urheberschutz
a. Alle Leistungen von ragazzi, einschließlich jener aus Präsentationen, aber auch einzelne Teile daraus, bleiben im Eigentum von ragazzi und können von dieser jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Beratungsvertrages – zurückverlangt werden. Der/Die Kund:in erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang (Werknutzungsbewilligung). Ohne gegenteilige Vereinbarung mit ragazzi darf der/die Kund:in die Leistungen von ragazzi nur selbst, ausschließlich in Österreich und nur für die Dauer des Beratungsvertrages nutzen.
b. Änderungen von Leistungen von ragazzi durch den/die Kund:in sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von ragazzi und – soweit die Leistungen urheber:innenrechtlich geschützt sind – des/der Urhebers/Urheberin zulässig.
c. Für die Nutzung von Leistungen von ragazzi, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung von ragazzi erforderlich. Dafür steht ragazzi und dem/der Urheber:in eine gesonderte angemessene Vergütung zu, die gesondert zu vereinbaren ist.
d. Für die Nutzung von Leistungen von ragazzi nach Ablauf des Beratungsvertrages ist ebenfalls die Zustimmung von ragazzi notwendig. Dafür steht ragazzi eine gesondert zu vereinbarende Beratungsvergütung zu. - Kennzeichnung
ragazzi ist berechtigt bei allen Maßnahmen auf ragazzi und auf allenfalls den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem/der Kund:in dafür ein Entgeltanspruch zustünde. - Genehmigung
Alle Leistungen von ragazzi sind von dem/der Kund:in zu überprüfen und binnen drei Tagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als von dem/der Kund:in genehmigt. Der/Die Kund:in wird insbesondere die rechtliche, vor allem die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit von Leistungen der ragazzi überprüfen lassen. ragazzi veranlasst eine externe rechtliche Prüfung nur auf schriftlichen Wunsch des/der Kund:in; die damit verbundenen Kosten hat der/die Kund:in zu tragen. - Termine
ragazzi bemüht sich Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung von Terminen berechtigt den/die Kund:in allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihr gesetzlich zustehenden Rechte, wenn sie ragazzi eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an ragazzi. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzuges besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von ragazzi. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerung bei Dienstleister:innen von ragazzi – entbinden diese jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins. - Zahlung
Die Rechnungen von ragazzi sind ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig, sofern nicht anders vereinbart wurde. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von derzeit 12% p.a. als vereinbart. Weiters verpflichtet sich der für den Fall des Zahlungsverzugs, ragazzi die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Getätigte Dienstleistungen/gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von ragazzi. Der/Die Kund:in darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen. - Gewährleistung und Schadenersatz
a. Der/Die Kund:in hat allfällige Reklamationen innerhalb von 3 Tagen nach Leistung durch ragazzi schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem/der Kund:in nur das Recht auf Verbesserung der Leistung durch ragazzi zu.
b. Schadenersatzansprüche des/der Kund:in, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluß, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschädens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von ragazzi beruhen. Für die ihr zur Bearbeitung überlassenen Unterlagen des/der Kund:in übernimmt ragazzi keinerlei Haftung. - Haftung
ragazzi wird die ihr übertragenen Leistungen unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze durchführen und den/die Kund:in rechtzeitig auf für sie erkennbare gewichtige Risiken hinweisen. Für die Einhaltung der gesetzlichen, insbesondere der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften, auch bei den von ragazzi vorgeschlagenen Maßnahmen, ist aber der/die Kund:in selbst verantwortlich. Er/Sie wird eine von ragazzi vorgeschlagene Maßnahme erst dann freigeben, wenn er/sie sich selbst von der wettbewerbsrechtlichen/kennzeichenrechtlichen Unbedenklichkeit vergewissert hat oder wenn er/sie bereit ist, das mit der Durchführung der Maßnahmen verbundene Risiko selbst zu tragen. Jegliche Haftung von ragazzi für Ansprüche, die auf Grund der Maßnahmen gegen den/die Kund:in erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn ragazzi ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist; insbesondere haftet ragazzi nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des/der Kund:in oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter. Für den Fall, dass wegen der Durchführung einer Maßnahme ragazzi selbst in Anspruch genommen wird, hält der/die Kund:in ragazzi schad- und klaglos: der/die Kund:in hat ragazzi somit sämtliche finanzielle und sonstige Nachteile (einschließlich immaterieller Schäden) zu ersetzen, die ragazzi aus der Inanspruchnahme durch Dritte entstehen. - Anzuwendendes Recht
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem/der Kund:in und ragazzi ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden. - Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz von ragazzi, Wien. Als Gerichtsstand für alle sich unmittelbar zwischen ragazzi und dem/der Kund:in ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz von ragazzi örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart.
Stand: 01.03.2025

ragazzi inc.




















ragazzi inc. GesbR. 2025